Kompetenzen

In erster Linie sind wir als Insolvenzverwalter und Sachwalter, daneben aber auch als rechtliche Berater sanierungsbedürftiger Unternehmen, ihrer Organe oder verschiedenster Stakeholder im Zusammenhang mit Restrukturierungsprozessen und Insolvenzverfahren tätig.

Verantwortung tragen, Zukunft gestalten

  

In Regelinsolvenzverfahren werden wir vom zuständigen Insolvenzgericht als Insolvenzverwalter, in Schutzschirm- bzw. Eigenverwaltungsverfahren als Sachwalter bestellt. Oberste Prämisse bei der Bearbeitung dieser Verfahren hat für uns die bestmögliche Wahrung der Gläubigerinteressen und der Erhalt restrukturierungsfähiger Unternehmen mit einer möglichst hohen Anzahl von Arbeitsplätzen.

Oft sind diese Ziele nur durch eine vorübergehende Fortführung des Unternehmens durch die Insolvenzverwaltung zu erreichen. Wir scheuen uns nicht, in dieser Situation unternehmerische Verantwortung zu übernehmen. Parallel hierzu ist zu prüfen, welche langfristigen Fortführungs- bzw. Übernahmeoptionen für das betreffende Unternehmen bestehen. Hierzu führen wir, häufig unterstützt durch ein interdisziplinär arbeitendes Expertenteam, M&A-Prozesse durch, erarbeiten die notwendigen operativen Sanierungsmaßnahmen und verhandeln mit Betriebsräten sowie den beteiligten Gewerkschaften eine möglichst sozialverträgliche Restrukturierung im Sinne einer nachhaltigen Sicherung von Arbeitsplätzen.

Wir haben Erfahrung in der Ausarbeitung und Umsetzung unternehmensindividueller Insolvenzpläne und setzen außergerichtlich wie auch forensisch im Gläubigerinteresse verschiedenste insolvenzrechtliche Ansprüche gegen Dritte durch.

Wenngleich die Sanierung des betreffenden Unternehmens bzw. der zu erhaltenden Unternehmensteile immer die präferierte Option darstellt, so verfügen wir auch über die Erfahrung und die Entscheidungsstärke, Unternehmen und Geschäftsfelder ohne Fortführungsperspektive zu liquidieren und abzuwickeln.

Soweit wir in Schutzschirm- und Eigenverwaltungsverfahren als Sachwalter bestellt werden, überwachen wir zum Schutz der Gläubiger die Einhaltung der insolvenzrechtlichen Vorgaben durch das eigenverwaltende Unternehmen und dessen Organe, bringen uns aber gleichzeitig auch in dieser Funktion in die Sanierung mit ein.

Die von uns bearbeiteten Insolvenzverfahren betreffen Unternehmen unterschiedlichster Branchen und Größen - vom klassischen Mittelständler bis hin zum internationalen Konzern. Die Kanzlei Kebekus et Zimmermann Rechtsanwälte verfügt über die personellen und sachlichen Kapazitäten, auch komplexe Großverfahren mit internationalen Verflechtungen zu bearbeiten. Unsere Vorgehensweise zeichnet sich durch Transparenz, Unabhängigkeit und Professionalität aus.

Insolvenzverwaltung/ Sachwaltung

Wege aus der Krise

   

Neben unserer Tätigkeit als Insolvenzverwalter und Sachwalter sind wir auch in beratender Funktion tätig. So unterstützen wir mit unserer rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Expertise im Zusammenhang mit Restrukturierungsprozessen und Insolvenzen die beteiligten Stakeholder bei der Erarbeitung und Umsetzung von Sanierungslösungen sowie in Insolvenzverfahren, die von Verwalterkollegen bearbeitet werden.

Hierbei bieten wir umfassende rechtliche Beratung auf dem Gebiet des Insolvenzrechts sowie der damit eng in Zusammenhang stehenden Rechtsgebiete, v.a. des Wirtschafts-, des Gesellschafts- und des Arbeitsrechts, an. Als Auftraggeber kommen insbesondere die Unternehmensleitung, die Gesellschafter, Aufsichtsräte, andere Organe sowie Gläubiger oder sonstige Stakeholder, die juristische Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche benötigen, in Betracht. Die Mandatsinhalte reichen von der Forderungsanmeldung über die Prüfung und Durchsetzung von Sonderrechten bis hin zur umfassenden Interessenwahrnehmung im betreffenden Verfahren und sind äußerst einzelfallabhängig.

Da die Eigenverwaltung von Seiten der Gläubiger sowie der Gerichte meist nur unterstützt wird, wenn restrukturierungs- bzw. insolvenzrechtliche Expertise im Unternehmen vorhanden ist, beraten und unterstützen wir die Geschäftsleitung in Schutzschirm- und Eigenverwaltungsverfahren auch als Bevollmächtigte, in besonderen Fällen auch in Organfunktion (CRO, Generalbevollmächtigte, etc.).

Restrukturierungs- und Sanierungsberatung